Fragen über Fragen?
Manchmal ist die Antwort 42... und wenn nicht, dann gibt's unten Antworten
Nutzungsrechte? Kommerziell? Redaktionell? Privat? Ich verstehe nur Bahnhof...
Verständlich! Das ist ja auch alles ziemlich verwirrend. Ich erkläre es euch aber gerne und wenn am Ende trotzdem noch Fragen bleiben, meldet euch gerne bei mir. Gemeinsamen beseitigen wir alle Unklarheiten.
Grundsätzliches: Urheberrecht vs. Nutzungsrecht
Erstmal ganz grundsätzlich:
Als Fotografin habe ich immer das Urheberrecht an meinen Bildern. Sie sind also mein geistiges Eigentum. Und das bleibt auch immer so. Das Urheberrecht wird niemals an Kund:innen weitergegeben.
Aber wenn ihr Fotos bei mir in Auftrag gebt, ist es ja ganz logisch, dass ihr sie dann auch nutzen dürft. Wie dieses Nutzungsrecht konkret aussieht, vereinbaren wir vertraglich. Je nachdem, welches Nutzungsrecht wir vereinbaren, dürft ihr dann unterschiedlich mit den Bilder umgehen. Im Folgenden erkläre ich die Unterschiede.
Einfaches Nutzungsrecht vs. ausschließliches Nutzungsrecht
Grundsätzlich bekommt ihr von mir das einfache Nutzungsrecht. Das bedeutet ihr bekommt die Fotos, aber nicht exklusiv. Als Urheberin habe ich weiterhin das Recht, die Bilder auch noch anderweitig weiterzugeben; an andere Kund:innen an Foto-Stock-Datenbanken oder für weitere Verwendungszwecke. „Moment mal!“ Denkt ihr jetzt bestimmt. „Ich will aber nicht, dass meine Familienfotos oder Hochzeitsfotos an Dritte weitergegeben werden.“
Seid ganz unbesorgt. Auf Bildern, auf denen Menschen zu sehen sind, greift natürlich der Schutz des Persönlichkeitsrechts. Portraits o.ä. von euch bleiben also für euch exklusiv, aber genau genommen eben nicht, weil ihr von mir ein exklusives Nutzungsrecht bekommen habt, sondern, weil euer Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild über dem Nutzungsrecht steht.
Es könnte unter Umständen Ausnahmen geben. Zum Beispiel: Ich habe bei eurem wedding shooting ein Foto von eurer Hochzeitstorte gemacht, auf der kein Mensch zu sehen ist. Dann darf ich das Bild auch weitergeben, weil keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Oder wir haben bei einem Porträt-Shooting ganz eindeutig einen Modell-Vertrag abgeschlossen, der mich dazu berechtigt, die Bilder weiterzugeben. Aber das ist nur dann möglich, wenn ihr ganz eindeutig zugestimmt habt und wir gemeinsam in aller Ruhe besprochen haben, warum und zu welchen Bedingungen wir bei diesem einen Shooting diese außerordentliche Vereinbarung getroffen haben.
Wichtige Info für euch: Tierfotos sind hier eine Ausnahme. Tierfotos darf ich als Fotografin auch ohne explizite Zustimmung weitergeben. Es sei denn, wir vereinbaren etwas anderes.
So… ihr denkt euch jetzt: Nö, ich möchte aber gar nicht, dass das Foto von meinem Tierchen oder von meiner einmaligen Hochzeitstorte weitergegeben werden kann -> Wenn euch das wichtig ist, müssen wir ein exklusives Nutzungsrecht vereinbaren. Das ist gegen Aufpreis möglich.
Privates Nutzungsrecht
Das einfache, private Nutzungsrecht ist bei mir in jedem Auftrag mit drin.
Wie dürft ihr die Fotos dann nutzen? Ihr dürft sie im privaten Umfeld rumzeigen, euch ins Fotoalbum heften, auf eurem privaten Handy speichern und nutzen. Ihr dürft sie auch auf eurem privaten Instagram-Account zeigen. Aber hier gilt: Immer wenn ihr eure Fotos privat, aber online zeigt, muss ich als Urheberin genannt werden.
Wichtig: das einfache Nutzungsrecht bedeutet: Ich darf die Fotos prinzipiell weitergeben (siehe auch oben „Einfaches Nutzungsrecht vs. ausschließliches Nutzungsrecht). Bei den meisten Fotos, die ich für private Nutzungs mache, wird das irrelevant sein. Ihr habt ein Recht am eigenen Bild und aufgrund des Schutzes von Persönlichkeitsrechten werde ich Fotos, auf denen Menschen abgebildet sind, natürlich nicht weitergeben.
Aber es gibt Ausnahmen: Tierfotos darf ich weitergeben. Oder auch Fotos von der tollen Hochzeitstorte, auf dem nur die leckere Torte, aber keine Menschen zu sehen sind.
-> Ihr hättet aber gerne ein exklusives Nutzungsrecht für die Torten- und Tierfotos? Kein Problem, sprecht mich einfach an. Gegen einen Aufpreis biete ich das gerne an.
Redaktionelles Nutzungsrecht
Das private Nutzungsrecht reicht nicht? Ihr seid ein Fußball-Verein und wollt die Fotos auch an Zeitungen weitergeben dürfen für einen Spielbericht von diesem einen, unglaublichen Spiel, bei dem ihr in letzter Minute den Sieg errungen habt? Das ermöglich ich euch natürlich gerne!
Dafür gibt’s das redaktionelle Nutzungsrecht: Nämlich für alle journalistischen, informativen und bildenden Zwecken.
Ist das redaktionelle Nutzungsrecht im Paketpreis mit drin? Ein klares JEIN! Also in vielen Fällen werde ich es euch ohne Aufpreise mitliefern. Ihr seid ein kleiner Amateurverein, der kein Media-Budget hat? Oder ihr seid eine kleine gemeinnützige Organisation, die ein tolles Musikfestival auf die Beine stellt und das Budget reicht gerade so für die Foto-Reportage, aber nicht für zusätzliche Gebühren für Nutzungsrechte? Dann werden wir uns einig und ich schreibe euch das redaktionelle Nutzungsrecht gerne mit in den Vertrag.
Aber das ganze hat natürlich Grenzen: Zum Beispiel für Bundesliga-Vereine mit großzügigen Budgets würde ich mir schon überlegen, das redaktionelle Nutzungsrecht mit einem Aufpreis zu versehen.
Und noch eine Faustregel: Das einfache redaktionelle Nutzungsrecht gibt’s unter Umständen inklusive mit in den Vertrag.
Wenn ihr ein exklusives redaktionelles Nutzungsrecht wollt, dann gibt’s auf jeden Fall einen Aufpreis.
Kommerzielles Nutzungsrecht
Vielleicht fragt ihr euch, ob ihr ein kommerzielles Nutzungsrecht erwerben müsst. Schauen wir doch mal, wo die Grenzen von privatem und redaktionellen Nutzungsrecht erreicht sind und ab wann ihr euch das kommerzielle sichern müsst.
Faustregel: Immer dann, wenn ihr meine Fotos nutzen wollt, um selbst Geld zu verdienen, dann ist das kommerzielle Nutzungsrecht angesagt.
Beispiel #1: Ihr habt ein Café und braucht Fotos von euren unvergleichlich leckeren Kuchen. Egal ob für die Speisekarte oder für Insta: Hier ist das kommerzielle Nutzungsrecht angesagt!
Beispiel #2 Ihr seid eine Firma, Gewerbetreibende und braucht Produktfotos (egal ob großer Autofabrikant oder Indie-Töpfer:innen): Hier ist das kommerzielle Nutzungsrecht wichtig.
So… das sind ja ein paar ganz eindeutige Beispiele… aber vielleicht seid ihr euch jetzt unsicher, wie das in eurem Fall ist. Euer Fall füllt sich irgendwie wie so ein Grenzfall an, bei dem ihr euch selbst gar nicht so sicher seid. Vielleicht so?
Beispiel #1: Ihr habt eine kleine Band und wollt Promo-Fotos, aber das ganze ist doch eher nebenberuflich und eigentlich steckt ihr mehr Geld rein als rauskommt? -> Sprecht mich einfach an, wenn ihr unsicher seid. Wir finden eine Lösung. Ich versuche euch entgegenzukommen, aber es gibt Grenzen. Sobald ihr Headliner beim Riesen-Festival seid (und vielleicht auch schon ein paar Stufen der Karriereleiter vorher), gibt’s definitiv einen Aufpreis für die kommerzielle Nutzung.
Beispiel #2: Ich buche eine Hochzeitsreportage und will die Fotos nicht nur auf meinen privaten Kanälen zeigen, sondern auch auf meinem Influencer-Account? -> Dann ist das unter Umständen keine private Nutzung mehr und wir müssen uns zusammensetzen und eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Und noch etwas: Auch hier unterschieden wir zwischen einfachem und exklusivem Nutzungsrecht.
Wirst du die Fotos, die ich bei dir in Auftrag gegeben habe, nutzen, um Werbung für dich zu machen?
Wenn wir kein exklusives Nutzungsrecht vereinbart haben und die Fotos nicht anderweitig geschützt sind (durch euer Persönlichkeitsrecht oder Recht am eigenen Bild, weil es Fotos sind, auf denen ihr zu sehen seid), dann werde ich die Fotos durchaus auf meiner Webseite, auf Flyern oder auf meinem Social Media zeigen oder in Foto-Stock-Datenbanken veröffentlichen. Wenn du das nicht möchtest, dann müssen wir ein exklusives Nutzungsrecht gegen Aufpreis vereinbaren.
Ganz wichtig: Fotos, auf denen Menschen zu sehen sind, sind natürlich immer etwas anderes. Da habt ihr das Recht an eurem eigenen Bild und ich veröffentliche nichts ohne klare Zustimmung.
Nur Fotos? Oder auch Design?
Es heißt nicht umsonst: Sina Blum. Photography & Design
Hauptsächlich bin ich hinter der Kamera unterwegs, aber da hört meine Leidenschaft für visuelles Gestalten & kreative Ideen definitiv nicht auf. Genauso wie über einen Foto-Auftrag freue ich mich über den Auftrag, ein Foto-Album für eure Familienfeier zu gestalten – oder den Produktkatalog für eure Firma oder vielleicht braucht ihr ein bisschen Unterstützung, um das richtige visual branding für eueren Social Media Auftritt zu finden (so richtig mit Logo, corporate design). Mit viel Schweiß, Kaffee und Tränen bastele ich euch auch ein Design für eure Webseite.
Sprecht mich einfach an. Gemeinsam verwirklichen wir eure Vision.
Noch Fragen?
Du hast eine brennende Frage, über die ich mir aber noch keine Gedanken gemacht habt und deswegen findest du sie hier in meinen FAQ nicht? Melde dich einfach bei mir. Ich beantworte dir deine Frage gerne! Und: es gibt keine dummen Fragen!